geschichte
- Geschichtliche Entwicklung des Stadtteils Eversten -

Der Deichband schützt Eversten vor Hochwasser - Aktive Mitarbeit von Eversten für einen zukunftsorientierten Küstenschutz


Renate Zemke

Der Deichband schützt Eversten vor Hochwasser
Aktive Mitarbeit von Eversten für einen zukunftsorientierten Küstenschutz

"Kein Deich - kein Land - kein Leben"

Albert Brahms 1692-1758

Deiche haben für die Sicherheit des Landes gegen den Zugriff von Meer und Flüssen eine große Bedeutung. Sogenannte Deichordnungen des Küstengebietes hatten seit jeher das Ziel, Deiche zu bauen und zu erhalten, um das Land gegen Überflutungen zu schützen. Deichsicherheit ist die Voraussetzung für das Leben im Küstengebiet und gilt als Bestandteil der Landessicherheit.

Der II. Oldenburgische Deichband sorgt für den Schutz vor Hochwasser in Oldenburg und Eversten. Der Deichband ist - so steht es im Niedersächsischen Deichgesetz - eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die vom Vorstand und Ausschuß geführt wird. Vom Bürgerverein Eversten initiiert, sind nach Wahlen die Berichterstattcrin und der Leiter der LZO in Eversten, Arnhold Sülze, seit 1990 im Ausschuß des II. Oldenburgischen Deichbands tätig.

1962, vor gut 37 Jahren, tobte im norddeutschen Küstengebiet am 16. und 17. Februar eine große Orkanflut, die auch im Stadtgebiet von Oldenburg und in Eversten große Schäden anrichtete. Hier waren Bereiche an den Ufern des Küstenkanals, Gebiete der „Hemme! sberger Büke" und arn Stau sowie das Bahnhofsviertel überflutet. Die Sturmflut mit dem erhöht angefallenen Oberwasser halte Überflutungen auch in Eversten verursacht.

Diese Orkanflut veranlaßle das Land Niedersachsen, verbesserte Sicherungsmaßnahmen gegen Sturmfluten und Oberwasser einzuleiten. Die niedrig gelegenen Stadtteile von Oldenburg wurden durch Verordnung der Bezirksregierung Weser-Ems, der oberen Deichbehörde, dem Gebiet des II. Oldenburg! sehen Deichbandes zugewiesen. In den Planungen wurde ein Schutzsystem erarbeitet, das Eversten wie Oldenburg in Zukunft vor Sturmflutschäden bewahren soll. Als Teil dieses Systems wurde das Huntesperr-werk in Elsflelh errichtet und im Jahr 1978 in Betrieb genommen. Das Sperrwerk wird bei erwarteten Wasserstanden von über 3,10 m über Normal-Null geschlossen, so daß die Hunte nur zum Teil mit Sturmflutwasser vorgefüllt wird. So bleibt noch Aufnahraekapazität für das Oberwasser, das von der Hunte herangeführt wird, frei, denn in der Regel fallen Sturmflutperioden mit stürmischem Regenwetter zusammen.

Zum Schutzsystem gehören weiterhin drei Polder, die unterhalb der Stadt Oldenburg an der Hunte im Gebiet des II. Oldenburgischen Deichbandes angelegt, wurden. Wenn die Wasserstände der Hunte und des Küstenkanals eine bestimmte Höhe überschritten haben, nehmen die Polder nacheinander die gefährlichen überschüssigen Wassermassen auf. Zuerst füllt sich der „Moorhauser Polder", der 2,5 Mio. cbm Wasser aufnehmen kann, danach der „Ohmstedcr und Donnerschweer Polder" mit 18 Mio. cbm Wasser. Für das „Jahrhundert-Ereignis" wurde noch der „Gellener Polder" mit einer Speicherkapazität von 5 Mio. cbm Wasser eingerichtet.

Diese drei Polder können im Notfall insgesamt 25,5 Mio. cbm Wasser aufnehmen, das sonst in die Stadt eindringen würde. Dazu kommen die Polder südlich der Hunte im Verbandsgebiet des I. Oldenburgischen Dcichban-des mit einem Fassungsvermögen von 3 Mio. cbm Wasser. Die Polder haben für den Sturmflut- und Hochwasserschutz eine wichtige Bedeutung und müssen immer funktionsbereil sein. Die Polderdeiche sowie die Auslaufbau-werkc werden im Frühjahr und Herbst im Rahmen der Deichschaucn auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft.

Für die Unterhaltung und Pflege der Polder in seinem Verbandsgebiet, zu dem Eversten gehört, ist der II. Oldenburgische Deichband zuständig. Neuerdings werden die Polderdeiche mit Schafen beweidet, die durch Biß und Tritt für eine feste, dichte Grasnarbe sorgen sollen.

Die Grundeigentümer im Gebiet eines "Deichbandes" sind deichpflichtig. Auch Haus- und Grundeigentümer in Eversten entrichten Beiträge für die Er- und Unterhaltung von Deichen. Der Deichausbau, seine Erhöhung und Verstärkung wird staatlich finanzier, d. h. vom Bund und vom Land Niedersachsen.

Quelle:

Hans-Günther Zemke (Hg), "Eversten an der Schwelle zum Jahr 2000", Verlag Ernst Knoth, Melle 1999, ISBN 3-88368-310-8. Jürgen Weichardt, Kunstkritiker, Oldenburg